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Was sind Voraussetzungen für ein Bleaching?

Die professionelle Zahnaufhellung, auch Bleaching genannt, gehört zu den bekanntesten ästhetischen Behandlungen in der Zahnmedizin. Immer mehr Menschen wünschen sich ein strahlend weißes Lächeln, ohne lästige Verfärbungen. Da aber kaum jemand gänzlich auf verfärbende Faktoren wie Kaffee bzw. Tee, Rotwein oder Tabak verzichten möchte, ist die Zahnaufhellung eine beliebte Methode, um für ein weißes Gebiss zu sorgen. Doch ist diese Behandlung für alle Patientinnen und Patienten geeignet? Wir von der Zahnarztpraxis MundWerk im ALEXA verraten Ihnen die Voraussetzungen für ein Bleaching in Berlin.

Was ist ein Zahnbleaching?

Beim Bleaching werden die Zähne, wie der englische Begriff bereits verrät, gebleicht. Hierzu kommt ein schonendes Bleichmittel zum Einsatz, welches die Verfärbungen im Zahnschmelz auflöst und abträgt. Eine professionelle Zahnaufhellung umfasst folgende Schritte:

  1. Professionelle Zahnreinigung und gründliche Untersuchung
  2. Schutz des Zahnfleisches (mit sog. Kofferdamm)
  3. Auftragen des Bleaching-Gels
  4. Einwirkzeit (ca. 15 Min.)
  5. Entfernung des Bleichmittels und Ergebniskontrolle (evtl. Wiederholung)
  6. Ggf. Fluoridierung der Zähne

Was sind die Voraussetzungen für eine Zahnaufhellung?

Damit die Zahnaufhellung den empfindlichen Zahnschmelz nicht schädigen kann, muss dieser voll ausgereift sein. Daher wird das professionelle Bleaching erst ab einem Alter von 18 Jahren empfohlen. Zudem müssen Zahnschmelz und Zähne intakt sein. Wenn das Bleichmittel durch eine Beschädigung ins Zahninnere eindringen und dort mit dem Nerv in Kontakt kommen könnte, wäre dies äußerst riskant. Daher prüft Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt im Vorfeld gründlich, ob Zahnschäden vorliegen, die ein Bleaching ausschließen.

Wann ist ein Bleaching nicht möglich?

Für Minderjährige und Menschen mit Zahnschäden ist ein Bleaching nicht möglich. Zudem sollten die Zähne während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht gebleicht werden. Bei Patientinnen und Patienten, die häufig Zahnfleischprobleme zu beklagen haben, muss abgeklärt werden, ob eine Zahnaufhellung sinnvoll ist.

Zudem sollten Sie bedenken, dass Füllungen, Kronen und Brücken bei einem Bleaching nicht mit aufgehellt werden. Nur die natürlichen Zähne verändern dabei ihre Farbe, sodass Füllungen und Zahnersatz im Nachgang nicht mehr farblich mit diesen übereinstimmen. Sollten bei Ihnen Füllungen oder Zahnersatz im Frontzahnbereich oder an den sichtbaren Seiten vorhanden sein, ist eine Zahnaufhellung möglicherweise nicht die beste Option für ein schönes Lächeln.

Was sind Alternativen zum Bleaching?

Sollte eine professionelle Zahnaufhellung bei Ihnen nicht möglich sein, raten wir Ihnen eindringlich davon ab, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und zu Hausmitteln zu greifen. Diese können Zahnschmelz und Zahnfleisch nachhaltig schädigen. Stattdessen bieten sich im Rahmen der Zahnästhetik gute Alternativen, wie beispielsweise Veneers.

Bei Veneers handelt es sich um dünne Keramikschalen, die individuell gefertigt und auf die Zähne im Ober- und Unterkiefer permanent aufgebracht werden. Sie sorgen so nicht nur langfristig für ein weißes Lächeln, sondern kaschieren auch andere Makel geschickt: die ästhetische Komplettlösung also. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Bleaching oder den Alternativen? Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt in Berlin-Mitte ist im MundWerk gerne für Sie da!

Ein Kommentar zu “Was sind Voraussetzungen für ein Bleaching?

  1. Ich möchte gerne meine Zähne bleachen lassen. Ich wusste allerdings nicht, dass es dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen gibt. Diese werde ich mir nun einmal etwas genauer anschauen müssen.

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