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Sie suchen einen fachkundigen Zahnarzt? Wir verhelfen Ihnen mit schonenden Behandlungen und gezielten Maßnahmen zu natürlich schönen Zähnen.

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Wird Bleaching von der Versicherung bezahlt?

Ein strahlendes Lächeln ist das perfekte Aushängeschild für Ihr gepflegtes Aussehen. Doch durch Lebensmittel wie Kaffee, Rotwein oder Schwarztee kann das Weiß der Zähne schnell vergehen. Mit einer Bleaching-Behandlung können Sie Ihre Zähne schnell und effektiv wieder aufhellen. Doch welche Kosten fallen eigentlich durch die Behandlung an und trägt die Krankenkasse die Gebühren? Im MundWerk im ALEXA legen wir Wert auf die fachgerechte Durchführung und zeigen Ihnen, wie Sie unnötige Löcher in Ihrer Haushaltskasse vermeiden können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das Bleaching – zu dieser Kategorie gehört die Behandlung
  3. Zusatzversicherungen minimieren Ihre Kosten für das Bleaching
  4. Anteilige Kostenerstattung oder fester Zuschuss für Bleaching

Junge Frau lässt sich Zähne bleachen © vetkit – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bleaching-Behandlung gehört nicht zu den medizinisch notwendigen Behandlungen und wird daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
  • Mit einer Zusatzversicherung können Sie sich vor unnötigen Kosten schützen.
  • Beachten Sie die exakten Versicherungsbedingungen, damit Sie sich hohe Zuschüsse für Ihr Bleaching sichern können.

Das Bleaching – zu dieser Kategorie gehört die Behandlung

Das Bleaching ist eine bewährte Behandlung, bei der das natürliche Zahnweiß effektiv aufgehellt wird. Durch die regelmäßige Wiederholung der Anwendung fallen für die Maßnahme schnell hohe Kosten an. Das Bleaching wird aus ästhetischen Gründen durchgeführt und hat keinen medizinischen Hintergrund.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Bereich der Zahnbehandlung lediglich medizinisch notwendige Maßnahmen. Da das Bleaching zu den Schönheitsbehandlungen gehört, werden die Kosten nicht übernommen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich vor dem Bleaching einen genauen Überblick verschaffen, mit welchen Gebühren Sie hierfür rechnen müssen.
Auch wenn Sie eine private Krankenversicherung besitzen, müssen Sie sich genau in den Versicherungsbedingungen erkundigen, ob die Kosten anteilig oder vollständig für Ihr Bleaching getragen werden. In der Regel werden auch von privaten Trägern nur anteilig oder gar keine Kosten erstattet.

Zusatzversicherungen minimieren Ihre Kosten für das Bleaching

Damit Sie keine unnötig hohen Kosten für Ihr Bleaching bezahlen müssen, sollten Sie passende Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen. Diese kosten meist nur wenige Euro im Monat und bieten Ihnen umfassende Leistungen. Dazu gehören:

  • Übernahme der Zahnreinigung 
  • Kostenerstattung für Zahnfüllungen und Zahnersatz
  • Kostenzuschuss für Bleaching

Informieren Sie sich genau über die detaillierten Versicherungsbedingungen, damit Sie Ihr Bleaching in Berlin ohne große Löcher in der Haushaltskasse durchführen können. Neben den Leistungen sind meist auch Ihr Alter und Gesundheitszustand entscheidend für die monatlichen Kosten Ihres Tarifs. Ein detaillierter Vergleich lohnt sich in jedem Falle für Sie. Denn die Kostendifferenzen zwischen den Anbietern sind zum Teil immens.

Anteilige Kostenerstattung oder fester Zuschuss für Bleaching

Bei der Auswahl Ihrer Zusatzversicherung sollten Sie sich zwischen einem festen Zuschuss, der in der Regel jährlich gewährt wird, oder einer anteiligen Kostenerstattung entscheiden. Je nachdem, wie oft Sie im Jahr die Behandlung durchführen lassen, kann die erste oder die zweite Variante die bessere sein. Auch hier lohnt sich das genaue Vergleichen der Bedingungen der Angebote Ihres Versicherungsmaklers oder der -maklerin und ein Durchrechnen der Unterschiede.

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