Nach einem Eingriff beim Zahnarzt stellt sich oft die Frage: Kann ich morgen wieder arbeiten – oder brauche ich eine Krankschreibung? Und darf mich überhaupt der Zahnarzt krankschreiben, oder muss ich dafür zum Hausarzt?
Wir vom MundWerk im ALEXA, Ihre Spezialisten für Zahnimplantate in Berlin-Mitte, beantworten die wichtigsten Fragen und geben Ihnen Richtwerte, wie lange eine Krankschreibung nach Implantat, Freilegung, Zahnentfernung und anderen Behandlungen üblich ist.
INHALTSVERZEICHNIS
- Das Wichtigste in Kürze
- Darf ein Zahnarzt krankschreiben?
- Wie lange krank nach welcher Behandlung? Die Übersicht
- Krankschreibung nach dem Implantat
- Krankschreibung nach der Implantatfreilegung
- Krankschreibung nach dem Zahnziehen
- Diese Beschwerden sind normal – und wann Sie sich melden sollten
- Was Ihr Beruf mit der Dauer zu tun hat
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
- Ja, Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen krankschreiben – für Beschwerden, die mit der zahnärztlichen Behandlung zusammenhängen.
- Nach dem Setzen eines Implantats sind meist ein bis drei Tage Krankschreibung sinnvoll, bei größeren Eingriffen auch länger.
- Nach einer Implantatfreilegung oder einer einfachen Zahnentfernung reicht häufig ein Tag oder es ist gar keine Krankschreibung nötig.
- Die genaue Dauer hängt vom Eingriff, Ihrem Heilungsverlauf und Ihrem Beruf ab.
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DARF EIN ZAHNARZT KRANKSCHREIBEN?
Ja. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, wenn Sie aufgrund einer zahnmedizinischen Behandlung oder Erkrankung nicht arbeiten können – etwa nach einer Operation im Mund oder bei starken Zahnschmerzen. Sie müssen dafür also nicht zusätzlich zum Hausarzt. Bei gesetzlich Versicherten wird die Bescheinigung heute elektronisch an die Krankenkasse übermittelt; Ihren Arbeitgeber informieren Sie wie gewohnt selbst über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.
Eine feste gesetzliche Höchstdauer für die zahnärztliche Krankschreibung gibt es nicht. Die Dauer richtet sich danach, wie lange Sie medizinisch gesehen arbeitsunfähig sind. Bei Komplikationen kann die Krankschreibung verlängert werden.
WIE LANGE KRANK NACH WELCHER BEHANDLUNG? DIE ÜBERSICHT
Die folgenden Werte sind Richtwerte aus der Praxis. Im Einzelfall kann die Dauer kürzer oder länger sein.
| Behandlung | Übliche Krankschreibung |
|---|---|
| Einzelnes Implantat ohne Knochenaufbau | 1–2 Tage |
| Mehrere Implantate oder Implantat mit Knochenaufbau | 2–5 Tage |
| Implantatfreilegung | meist 0–1 Tag |
| Einfaches Zahnziehen | meist 0–1 Tag |
| Operative Zahnentfernung, z. B. Weisheitszähne | 2–5 Tage, bei mehreren Zähnen bis etwa eine Woche |
| Wurzelbehandlung | meist keine |
KRANKSCHREIBUNG NACH DEM IMPLANTAT
Beim Setzen eines Implantats wird eine künstliche Zahnwurzel in den Kieferknochen eingebracht. In den ersten Tagen danach sind Schwellungen, leichte Schmerzen und ein Spannungsgefühl normal – mehr dazu im Beitrag Schwellung nach dem Zahnimplantat. Für ein einzelnes Implantat ohne Knochenaufbau sind meist ein bis zwei Tage Krankschreibung sinnvoll. Wurden mehrere Implantate gesetzt oder war ein Knochenaufbau nötig, sind zwei bis fünf Tage realistisch.
Wir kontrollieren die Wunde in der Regel am Tag nach dem Eingriff und nach sieben bis zehn Tagen; dann werden auch die Fäden entfernt. Die vollständige Einheilung des Implantats dauert anschließend einige Monate – in dieser Zeit sind Sie aber meist beschwerdefrei und voll arbeitsfähig. Tipps für die Heilungsphase finden Sie im Beitrag Einheilungsphase: So heilt ein Zahnimplantat richtig ein.
KRANKSCHREIBUNG NACH DER IMPLANTATFREILEGUNG
Ist das Implantat eingeheilt, wird es mit einem kleinen Eingriff am Zahnfleisch freigelegt, damit später die Krone befestigt werden kann. Dieser Eingriff ist deutlich kleiner als die Implantation selbst. Viele Patientinnen und Patienten können am selben oder am nächsten Tag wieder arbeiten; eine Krankschreibung für einen Tag ist bei Bedarf möglich. Alles Weitere zur Freilegung lesen Sie im Beitrag Freilegung der Implantate: Das sollten Sie wissen.
KRANKSCHREIBUNG NACH DEM ZAHNZIEHEN
Nach einer einfachen Zahnentfernung ist häufig keine oder nur eine kurze Krankschreibung für den Tag des Eingriffs nötig. Anders ist es bei operativen Zahnentfernungen, etwa wenn ein Weisheitszahn im Knochen liegt: Hier sind Schwellungen und Schmerzen in den ersten Tagen ausgeprägter, sodass zwei bis fünf Tage, bei mehreren Zähnen auch bis zu etwa einer Woche üblich sind.
DIESE BESCHWERDEN SIND NORMAL – UND WANN SIE SICH MELDEN SOLLTEN
Nach chirurgischen Eingriffen im Mund sind in den ersten Tagen üblich:
- Schwellungen, die meist am zweiten oder dritten Tag am stärksten sind
- leichte bis mäßige Schmerzen, die sich mit Schmerzmitteln gut lindern lassen
- Beschwerden beim Kauen und Sprechen
- leichte Nachblutungen am ersten Tag
Melden Sie sich bei uns, wenn Schmerzen nach einigen Tagen wieder zunehmen statt nachzulassen, Fieber auftritt, eine Blutung nicht zum Stillstand kommt oder sich die Schwellung deutlich verstärkt. Dann kann auch eine Verlängerung der Krankschreibung nötig sein.
WAS IHR BERUF MIT DER DAUER ZU TUN HAT
Ob Sie nach einem Eingriff arbeiten können, hängt auch von Ihrer Tätigkeit ab. Wer viel spricht – etwa im Kundenkontakt, am Telefon oder im Unterricht –, braucht oft einen Tag mehr als jemand mit ruhiger Bürotätigkeit. Bei körperlich schwerer Arbeit sollten Sie Anstrengung in den ersten Tagen ebenfalls meiden, weil sie Nachblutungen und Schwellungen begünstigen kann. Sprechen Sie Ihren Beruf deshalb vor dem Eingriff an, dann können wir die Krankschreibung realistisch planen.
Sie haben Fragen zu einem geplanten Eingriff oder zur Nachsorge? Wir beraten Sie gerne – vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Zahnarzt in Berlin-Mitte.