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Bleaching trotz schlechter Zähne – geht das?

Wer wünscht es sich nicht: ein weißes und gesundes Lächeln? Diese beiden Begriffe gehen im Sprachgebrauch sowie in der Wahrnehmung oft Hand in Hand. Dabei ist eine dunklere Zahnfarbe nicht immer ein Indikator für schlechte Zahngesundheit. Oft sind die Zähne an sich gesund und ein Bleaching soll nur Verfärbungen entfernen und für ein strahlendes Lächeln sorgen. Doch was, wenn tatsächlich Schäden am Zahn vorliegen? Ist ein Bleaching in solch einem Fall sinnvoll oder überhaupt möglich? Wir, Ihre Spezialisten für Bleaching in Berlin, sorgen im Folgenden für Klarheit.

Welche Untersuchungen finden vor dem Bleaching statt?

Um genau abzuklären, in welchem Zustand sich Ihre Zähne und das umliegende Zahnfleisch befinden, führt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eine gründliche Inspektion durch. Hierbei wird der Zahnschmelz auf Risse untersucht, es wird nach Karies gesucht und das Zahnfleisch wird genau betrachtet. Um genau unterscheiden zu können, wo nur Ablagerungen zu sehen sind und wo tatsächliche Schäden vorliegen, erfolgt vor einer solchen Untersuchung für gewöhnlich eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Jede Auffälligkeit wird genau festgehalten und mit Ihnen besprochen.

Welche Schäden schließen eine Zahnaufhellung aus?

Bei verschiedenen Schädigungen der Zähne und des Zahnhalteapparates wird von einem Bleaching abgeraten. Ausschlusskriterien für ein Bleaching sind:

  • Karies
  • Schmelzrisse
  • Freiliegende Zahnhälse
  • Zahnfleischentzündung
  • Bestimmte Allergien

Die Gründe für den Ausschluss sind je nach Erkrankung unterschiedlich. Bei Karies besteht die Gefahr, dass das Bleichmittel ins Zahninnere eindringt und dort den Zahnnerv angreift. Auch wenn der Zahnschmelz, der den Zahn schützend umgeben soll, Risse aufweist, kann das Bleichmittel zu tief in den Zahn gelangen und hier Schäden anrichten. An den Zahnhälsen läuft der Zahnschmelz langsam aus und ist am dünnsten. Wenn diese frei liegen, kann durch Bleaching auch hier der Zahn nachhaltig geschädigt werden. Auch eine Entzündung des Zahnfleisches schließt Sie vom Bleaching aus, da dies das Zahnfleisch weiter reizen und zu einer Verschlimmerung führen könnte. Zudem können Allergien auf bestimmte beim Bleaching verwendete Mittel Ausschlusskriterien für eine Zahnaufhellung sein.

Wenn Sie Füllungen, Kronen oder Zahnbrücken haben, ist ein Bleaching nicht kategorisch ausgeschlossen, es muss jedoch gut überdacht werden. Das zahnfarbene künstliche Material bleicht nämlich während des Bleachings nicht mit und fällt danach durch die dunklere Farbe auf. Die Füllungen, Kronen und Brücken austauschen und auf die neue Zahnfarbe anpassen zu lassen ist nicht unmöglich, es kann jedoch kostspielig werden. In einem solchen Fall raten wir zu einer ausführlichen zahnmedizinischen Beratung.

Keine Chance auf helle Zähne?

Bei Ihnen wurden Ausschlusskriterien für ein Bleaching festgestellt, aber Sie möchten Ihren Traum von weißen Zähnen nicht aufgeben? Kein Grund zur Sorge! Wovon wir Ihnen dringendst abraten, ist das Bleaching einfach im Alleingang zu Hause vorzunehmen, nachdem Ihnen beim Zahnarzt davon abgeraten wurde. Auch die Bleichmittel in Homebleaching-Produkten können zu Schädigungen führen, wenn Sie diese bei den oben genannten Vorerkrankungen einsetzen.

Eine wirksame und sichere Alternative zum Bleaching stellen Veneers dar. Mit diesen dünnen Verblendungen, die auf den Zähnen angebracht werden, erhalten Sie ebenfalls die gewünschte ästhetische Wirkung. Gerne beraten unsere Spezialisten für Bleaching in Berlin Mitte Sie ausführlich zum Thema Zahnaufhellung und zu Ihren Möglichkeiten.

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